...ob mal gegen sie einen Spieler der Ritterhude II bis zum BGH geklagt hat!?!
Bin ja fussballerisch gerade nicht so aktiv und lerne für mein mündliches Examen. Bin dabei auf ein Urteil gestoßen bei dem es mich fast umgehauen hätte. Es ist, soweit man das im deutschen Recht sagen kann ein Grundsatzurteil BGHZ 63, 140 (hier wirds für Pilli interessant). Geht im prinzip nur darum das Fussball ein "Kampfsport" ist und man wegen Verletzungen die Gegenspieler fahrlässig verursacht haben keinen Schadensersatz verlangen kann. Das ganze ging vom Landgericht Verden (soweit ich weiss das für OHZ zuständige LG, zum OLG Celle und dann zum BGH). Und jetzt mal der erste Satz des Urteils:
Am 29. September 1968 spielte die zweite Herrenmannschaft der TuSG R., in der der Kläger Außenläufer war, gegen die dritte Herrenmannschaft des VSK O., .... .... Dabei erlitt der Kläger einen offenen Bruch des rechten Unterschenkels, der wegen Knochenmarksvereiterung mehrfache Krankenhausaufenthalte erforderlich machte.
Die Namen konnte ich leider nicht herauskriegen, ich tippe aber als Beklagten auf Jordis Familie... ;-)